Hier finden Sie News über die Nachwuchsspieler und -spielerinnen unseres Förderkreiskaders.


Förderkinder gewinnen die Hallenregionsmeisterschaften

Vereinsmeldung vom 22.02.2018

Marie Gerdel und Emily Gaus starteten als 12-jährige in der höheren Altersklasse U16 und bestritten dort das Endspiel gegeneinander, in dem Marie gewann.

Die vollständige Meldung finden Sie hier.


DTB Talent-Cup 2016 in Essen

NTV-Tennis vom 21.07.2016

Löwengruppe erreicht – Treppchenplatz knapp verfehlt. Das ist das Fazit nach einem spannenden und ereignisreichen Wochenende beim DTB Talent Cup in Essen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


Jonas Ebel gewinnt Helmstedter Jugendturnier

Braunschweiger Zeitung vom 21.03.2016

Helmstedt. Auch Mia-Sophie Müller aus Tiddische ist bei der Tennis-Jubiläumsauflage siegreich.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


NTV-Siege bei der ersten offenen U21-Meisterschaft des TV Nordwest

NTV-Tennis vom 21.03.2016

Bei den 1. Offenen Nachwuchsmeisterschaften des TV Nordwest holten sich Julia Marzoll (HTV Hannover) und Bastien Presuhn (TC GRE Hildesheim) die Turniersiege. Somit gingen beide Titel nach Niedersachsen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


Julia Marzoll gewinnt TE-Turnier in den Niederlanden

NTV-Tennis vom 29.02.2016

Julia Marzoll aus der TennisBase Hannover hat als Nummer 16 der Setzliste überraschend das TE-Turnier „InTime Head Junior Open“ im niederländischen Zoetermeer gewonnen. Die 14-Jährige, die für den HTV Hannover spielt, gewann fünf Runden bis zum Sieg und musste dabei nur einmal über drei Sätze gehen.

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Die 1. Damenmannschaft im vierten Jahr in der 2. Bundesliga

Braunschweiger THC vom 13.02.2016

Im Spielerkader gab es Veränderungen, wenngleich die Teamphilosophie, jungen aufstrebenden deutschen Spielerinnen mit regionalem Bezug eine Plattform auf höchstem Niveau zu bieten, weiterhin handlungsleitend blieb. So konnte Vinja Lehmann, die nach ihrem Weggang vom Bundesstützpunkt in Hannover nach Hamburg sich dem dortigen Club an der Alster anschloss, durch die deutsche Nachwuchshoffnung Vivian Heisen ersetzt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


Mia-Sophie Müller wird Dritte

NTV-Tennis vom 26.01.2016

24. Auflage eine Tennis-Jugendranglistenturnier beim TSV Ehmen. Zum Auftakt-Wochenende der 24. Auflage eines Tennis-Jugendranglistenturnier beim TSV Ehmen gab es mit Sophie Greiner (TC Grün-Weiß Gifhorn), die für den TV Jahn Wolfsburg Damen-Punktspiele in der Wintersaison bestreitet, zumindest in der U14-Konkuurenz einen Sieg für ein heimisches Tennis-Talent.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.


Angaben gemäß § 5 TMG:

Förderverein Tennis Braunschweig e.V.
c/o F. Pedersen
Bert-Brecht-Straße 127
38239 Salzgitter


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.braunschweig-tennis.de


Vereinsregistereintragung

Nr.: 200795 Amtsgericht Braunschweig

 

Vereinsmitglieder

Position

Name

Vorsitz:

Freddy Pedersen

Stellvertretender Vorsitz:

Marc Schneider

Kassierer:

Volker Jäcke

Kassenprüfer:

Marcus Lüpkes

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Förderverein Tennis Braunschweig e.V.
c/o Freddy Pedersen
Bert-Brecht-Straße 127
38239 Salzgitter

 

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Die Vereinssatzung finden Sie auch hier zum Ausdrucken.


§ 1 Name, Sitz

  1. Dem Verein wurde auf der Gründerversammlung folgender Name gegeben: „Förderverein Tennis Braunschweig“. Er hat seinen Sitz in Braunschweig und ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz „e.V.“.

 

§ 2 Vereinszweck

  1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tennissports in der Region Braunschweig, insbesondere durch die ideelle und finanzielle Unterstützung talentierter Nachwuchsspielerinnen und -Spieler.
  2. Insbesondere sollen die Aktivitäten der Nachwuchsspielerinnen und Spieler unterstützt werden. Hierzu gehören namentlich Trainingseinheiten, Tenniscamps, Turniere sowie Ausflüge und Feiern.
  3. Insbesondere sollen ambitionierte Kinder und Jugendliche, die über besonderes Talent verfügen, mittels finanzieller Zuschüsse die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeiten durch gut ausgebildete Trainer weiterentwickeln zu können.
  4. Insbesondere soll Jugendlichen aus sozial schwachem Umfeld ermöglicht werden, den Tennissport weiter auszuüben.
  5. Insbesondere soll Jugendlichen mittels finanzieller Zuschüsse ermöglicht werden, auch in der Wintersaison Tennis spielen zu können.
  6. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Vereinszwecks entscheidet der Vorstand.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Unberührt davon sind nachgewiesene Auslagen, die im Rahmen von Vorstandsbeschlüssen für die Zwecke des Vereins erfolgen. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  4. Die Vereinsämter sind Ehrenämter. Kostenerstattung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen werden.

 

§ 4 Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes

  1. Bei Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes ist das verbleibende Vermögen ausschließlich der in § 20 IV der Satzung genannter (steuerbegünstigte) Einrichtung zu überweisen. Besteht diese Einrichtung nicht mehr, kann der Verein das Vermögen an andere steuerbegünstigte Einrichtungen oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überweisen (Alternative in diesem Fall: Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden).

 

§ 5 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein ist nicht erforderlich.
  2. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben.
  4. Der Beginn der Mitgliedschaft ist aufschiebend bedingt durch die Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages.
  5. Der Beitritt ist verbunden mit der Anerkennung der Satzung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen.
  6. Die Mitgliedschaft endet bei Tod, Austritt und Ausschluss.

 

§ 7 Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied ist berechtigt, mit Sitz und Stimme an den Mitgliederversammlungen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  2. Das Wahlrecht beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Wählbar ist, wer volljährig ist.

 

§ 8 Pflichten der Mitglieder

  1. Sämtliche Mitglieder haben die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins sich ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sie sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen.
  2. Die Mitglieder sind zur Befolgung der von den Vereinsorganen gefassten Beschlüsse und Anordnungen verpflichtet.
  3. Sämtliche Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet (§9).

 

§ 9 Beitrag

  1. Alle ordentlichen Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. Hierzu erlässt sie eine Beitragsordnung.
  3. Die Beiträge werden zum 31. März eines Jahres fällig. Bei Eintritt in den Verein wird der Beitrag sofort fällig. Die Beiträge werden per Einzugsermächtigung erhoben.
  4. Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie nach § 11 ausgeschlossen werden.
  5. Der Vorstand kann unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern die Zahlung der Beiträge stunden, in besonderen Fällen auch ganz oder teilweise erlassen.
  6. Unabhängig von Spenden, bietet der Verein die Möglichkeit für Förderbeiträge. Förderer erwerben keinen Mitgliederstatus.

 

§ 10 Austritt

  1. Der Austritt kann nur durch schriftliche Kündigung zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist. Es werden keine Beitragsanteile zurückerstattet. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

 

§ 11 Ausschluss

  1. Durch Beschluss des Vorstandes, von dem mindestens 2/3 anwesend sein müssen, kann ein Mitglied aus dem Verein mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
  2. Ausschließungsgründe sind insbesondere
    1. grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane
    2. schwere Schädigungen des Ansehens des Vereins
    3. unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins
    4. Nichtzahlung des Beitrags nach zweimaliger Mahnung (§ 9 Abs. 4).
  3. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  4. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
  5. Gegen den Beschluss des Vorstands steht dem Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung das Recht der Berufung bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zu: Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.
  6. Bestätigt die Mitgliederversammlung den Ausschluss des Mitglieds, steht diesem der ordentliche Rechtsweg offen.>

 

§ 12 Vereinsorgane

  1. Die Organe des Vereins sind
    1. Der Vorstand
    2. Die Mitgliederversammlung

 

§ 13 Vorstand

  1. Der Vorstand (26 BGB) besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Diese sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer.
  2. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich mindestens von zwei Mitgliedern vertreten.
  3. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ist der Vorstand befugt, bis zur Beendigung des laufenden Geschäftsjahres einen Nachfolger einzusetzen.
  5. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

 

§ 14 Vorstandssitzung

  1. Eine Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn ein Vorstandsmitglied dies unter Angabe von Gründen verlangt. Dies geschieht auf einfachste Weise (schriftlich, mündlich, mittels Fernsprecher, E-Mail).
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  3. Der Vorstand beschließt mit der einfachen Mehrheit der erschienen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorsitzenden den Ausschlag.

 

§ 15 Kassierer

  1. Der Kassierer hat die Kassengeschäfte zu erledigen. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.
  2. Er hat mit Ablauf des Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen.

 

§ 16 Ordentliche Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins.
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens jährlich einberufen werden.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung muss schriftlich durch den 1. Vorsitzenden mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen. Sie muss die Tagesordnung enthalten.
  4. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.
  5. Der Mitgliederversammlung obliegt:
    1. die Wahl des Vorstandes und des Kassenprüfers
    2. die Festsetzung der laufenden Mitgliedsbeiträge sowie der zu beschließenden Umlagen
    3. die Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereines
    4. die Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes
    5. die Erteilung der Entlastung für den Vorstand
  6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines es erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragen.
  7. Jedes Mitglied ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist stimmberechtigt.
  8. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Die ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder. Bei der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine neue einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
  9. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von 3/4 der gültigen Stimmen erforderlich.
  10. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie das Abstimmungsergebnis in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Vorstand zu unterschreiben.
  11. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so kann dies von einem stimmberechtigten Mitglied beantragt werden.

 

§ 17 Inhalt der Tagesordnung

  1. Die Tagesordnung muss enthalten:
    1. Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichts
    2. Festsetzung von Fälligkeit und Höhe der Jahresbeiträge
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Wahl des neuen Vorstandes
    5. Wahl des Kassenprüfers
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt außerdem über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.

 

§ 18 Einsetzen von Ausschüssen

  1. Der Vorstand ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens Ausschüsse einzusetzen.

 

§ 19 Kassenprüfer

  1. Die Kontrolle der Rechnungsführung soll von einem Kassenprüfer erfolgen, der von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt wird. Dieser gibt dem Vorstand Kenntnis von dem jeweiligen Ergebnis seiner Prüfung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Der Kassenprüfer darf dem Vorstand nicht angehören.
  2. Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsmäßige und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben.

 

§ 20 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschlüsse nicht fasst.
  2. Zur Beschlussfassung bedarf es der Ankündigung durch eingeschriebenen Brief an alle erreichbaren stimmberechtigten Mitglieder und Einhaltung einer Frist von einem Monat.
  3. Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach § 47 ff. BGB.
  4. Bei der Auflösung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Braunschweiger THC zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
  5. Der 1. Vorsitzende hat die Auflösung des Vereins beim Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig anzumelden.

 

§ 21 Inkrafttreten der Satzung

  1. Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 17.11.2010 beschlossen. Sie trat mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim Amtsgericht Braunschweig in Kraft.

 

Intensive Saisonvorbereitung

Der Weg zur Spitze erfordert vor allem Engagement, eine gesunde Portion Ehrgeiz und Ausdauer. Aber wohin mit der Energie, wenn die Rahmenbedingungen im gewohnten Umfeld nicht vorhanden sind?

Als Förderverein kümmern wir uns um einige dieser Rahmenbedingungen, indem wir - neben den individuellen Fördermaßnahmen - beispielswese die Turnierbegleitung in das Förder-programm aufnehmen. Auch dieses Jahr wurde wieder eine teilfinanzierte Vorbereitungsmaßnahme für die Sommersaison 2016 durchgeführt. Dieses Angebot wurde mit den Vereinen kommuniziert, die daraufhin Spielerinnen und Spieler vorschlagen konnten.

Nach der langen Hallensaison boten wir somit den regionalen Talenten ein kompaktes Intensivtrainingsprogramm an, womit sie auf Sand, Wind und Wetter gut vorbereitet werden. Was auf der nationalen Ebene ein Muss ist, muss gerade recht für den ausgesuchten Förderkreiskader sein. Nicht immer muss also das Geld über die Entwicklung von Talenten den Ausschlag geben, so Vereinsvorsitzender Freddy Pedersen.

- Stand 2016 -


Unser Förderkreiskader

Julia Marzoll

Julia Marzoll, Jg. 2001
HTV Hannover

DTB-Jugendrangliste: 21 (U16); 2016 gelang ihr der Sieg bei der 1. Offenen U21-Meisterschaft des TV-Nordwest; Erreichte Endrunde der acht besten Nationalteams im European Cup; Mitglied des NTV-D4-Kaders.

Kim Gefeller

Kim Gefeller, Jg. 1996
Braunschweiger THC

DTB-Damenrangliste: 222; Mehrfache NTV-Jugendmeis-terin (Einzel und Doppel); Ehemalige Jugendkader-spielerin im DTB-D-Kader; Heute 2. Bundesliga mit den 1. Damen BTHC.

Foto: Holger Suhr

Majlena Pedersen

Majlena Pedersen, Jg. 95
Braunschweiger THC

Mehrfache NTV-Jugend-meisterin (Einzel und Doppel); Ehem. National- und DTB-C-Kaderspielerin; Heute 2. Bundesliga mit den 1. Damen BTHC.

Foto: Holger Suhr

Vinja Lehmann

Vinja Lehmann, Jg. 1997
DCADA Hamburg

DTB-Damenrangliste: 51; Seit 2011 Teil des DTB-Kaders; Spielte mehrfach in der Nationalmannschaft bei Europacups; derzeit spielt und trainiert sie in Hamburg.

Semira Simon

Semira Simon, Jg. 2000
TC GW Gifhorn

Ehem. DTB-Jugendrangliste: 12 (U14); NTV-Jugendmeisterin im Einzel; Musste aus gesundheitlichen Gründen mit dem Leistungssport aufhören.

Jonas Ebel

Jonas Ebel, Jg. 2004
TC GW Gifhorn

DTB-Jugendrangliste: 252 (U14); Gehörte zum NTV-Team des DTB Talent Cups 2015; Mitglied des NTV-D2-Kaders; Wird vom Trainerteam Milan Lukic, Alexander Nickel und Djordje Djuranovic betreut.

Tea Lukic

Tea Lukic, Jg. 2004
TC GW Gifhorn

Spielt nationale und internationale Turniere auf höchstem Level in ihrer Altersklasse; 2014 gehörte sie zum Team des NTV bei dem DTB Talent Cup, Mitglied des NTV-D3-Kaders.

Mia-Sophie Müller

Mia-Sophie Müller, Jg. 04
TV Tiddische

DTB-Jugendrangliste: 70 (U14); Spielte 2015 im NTV-Team für den DTB Talent Cup; Mitglied des NTV-D3-Kaders; Wird von den Trainern Dusan Cernohouz und Niels Reinhard betreut.

Emilie Gaus

Emilie Gaus, Jg. 2005
Heidberger TC

DTB-Jugendrangliste: 65 (U12); Intensivtrainig bei ihrem Trainer Marcel Chelesnow beim Heidberger TC; war Mitglied des NTV-Talentcupteams 2016; Mitglied des NTV-D2-Kaders.

Marie Gerdel

Marie Gerdel, Jg. 2005
Braunschweiger THC

DTB-Jugendrangliste: 22 (U12); Ihr Haupttrainer im BTHC und der Region ist Oliver Westphal; war Mitglied des NTV-Teams für den DTB Talent Cup 2016; Mitglied des NTV-D2-Kaders.

Lukas Winkelvoß

Lukas Winkelvoß, Jg. 2005
Welfen SC Braunschweig

DTB-Jugendrangliste: 66 (U12); Nr. 4 in seinem Jahrgang im NTV; hat Ende 2016 das Halbfinale der NTV-Meisterschaften erreicht; Mitglied des NTV-D2-Kaders.

 

 

Miteinander gestalten!

Ob gewerblich oder privat - auch Sie können in den Tennis-Förderkreis unseres Vereins aufgenommen werden! Sprechen Sie uns einfach an. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Als gemeinnütziger Verein verbessern wir mit unseren Aktivitäten die Rahmenbedingungen für die sportliche Entwicklung leistungswilliger und erfolgreicher Spielerinnen und Spieler aus unserer Region. Die Möglichkeiten den Tennissport nach vorne zu bringen, sind vielfältig vorhanden. Mit dem Förderkreis werden Ideen und gemeinsame Aktivitäten zur Entfaltung gebracht.

Bei uns können Sie z.B. den Tennisnachwuchs mit einem eigenen Förderbeitrag unterstützen und sich so an unserer ideellen und materiellen Förderung der jungen Spielerinnen und Spieler beteiligen. Der Tennisnachwuchs wird sich über Ihren Beitrag freuen!

 

Was Sie erwartet!

  • feste Mitgliedschaft im Förderkreis
  • persönliche Einladungen zu unseren Turnier-Events
  • stets aktuelle Informationen über unsere Aktivitäten
  • enge Zusammenarbeit mit der Tennisszene der Region Süd-Ost-Niedersachsen
  • Erfahrungsaustausch bei der alljährlichen Vereinsversammlung

 

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier zum Ausdrucken und Ausfüllen.

 

Einsendung des Antrags:

Förderverein Tennis Braunschweig e.V.
c/o Freddy Pedersen
Bert-Brecht-Straße 127
38239 Salzgitter